Planfeststellung

Was ist das Planfeststellungsverfahren und wie ist der Ablauf?

Das Planfeststellungsverfahren ist eine Art Baugenehmigungsverfahren z.B. für Straßen. Der Bauherr, in diesem Fall der Landkreis, möchte eine Umgehung bauen und beantragt dafür die Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde. Dies ist hier der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), dessen Aufsichtsbehörde das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz ist.

Zur Prüfung des Bauantrages müssen die vorgeschriebenen Untersuchungen, wie z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrsuntersuchung, Luftschadstoffuntersuchung, schalltechnische Untersuchung usw. durchgeführt werden.

Wenn die Untersuchungen und Pläne zu dem Projekt vollständig sind und der LBM zu dem Schluss kommt, dass aus Behördensicht nichts gegen den Bau spricht, wird der Planfeststellungsentwurf veröffentlicht. Bürger und die beteiligten Behörden sowie zuständige Umweltschutzorganisation erhalten einige Wochen Zeit Einwendungen gegen den Plan einzureichen.

Diese Einwendungen müssen bearbeitet, aber nicht unbedingt berücksichtigt werden. Der LBM kann (auch trotz berechtigter Einwendungen) die Planfeststellung beschließen, also den Bauantrag erteilen.

Die Wirksamkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses kann dann nur noch durch die Klage eines oder mehrerer Beteiligten, deren Rechte durch das Vorhaben verletzt werden, vor dem Verwaltungsgericht aufgehalten werden.

Ansonsten darf der Vorhabenträger mit dem Bau beginnen. Dies muss er innerhalb von fünf Jahren nach Feststellungsbeschluss tun, damit die Gültigkeit des Beschlusses nicht verfällt.

Gesetzestexte: Planfeststellungsverfahren VwVfG