St_Halfen

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Gisela und Frank Halfen,
Schlehenweg 5,
53501 Grafschaft-Holzweiler                                                                                                                12.02.2015

Planfeststellungsbehörde
beim LBM – Rheinland -Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Betr.: Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Esch-Holzweiler

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Erläuterungsbericht der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wird unter Pkt. 2. die Notwendigkeit der Baumaßnahme wie folgt begründet (wörtl. Wiedergabe):

Der Neubau der Umgehungsstraße dient in erster Linie der Erhöhung der
Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten.

  • Die schwachen Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer und Fußgänger, insbesondere
    Kinder und ältere Menschen, sind in den engen Ortsdurchfahrten stark gefährdet.

  • Ein besonderes Gefahrenmoment stellt dabei die extrem enge und unübersichtliche
    Ortsdurchfahrt
    von Niederesch dar. Die Straßenbreite beträgt dort unter 4 m
    und führt somit permanent zu Konflikten zwischen Fußgängern und Autofahrern.

  • Ein gefahrloser und flüssiger Begegnungsverkehr ist nahezu unmöglich.

Wir stimmen dieser Einschätzung zu, dass die extrem enge Ortsdurchfahrt in Niederesch für Fußgänger, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ein besonderes Gefahrenmoment darstellt, bzw. dass ein gefahrloser und flüssiger Begegnungsverkehr nahezu unmöglich ist.

Wir müssen aber feststellen, dass sich, abgesehen von einem geringeren Verkehrs-aufkommen, an dieser Gefahrensituation durch die Realisierung der geplanten Umgehungsstraße nichts ändert :

Sämtliche Fahrzeuge aus Walporzheim, Marienthal, Dernau, Rech, Mayschoss, oder Holzweiler und Vettelhoven, deren Ziel die B 257 in Richtung Kalenborn, und weiter in Richtung Eifel oder Altenahr ist, werden weiterhin durch den Engpass in Niederesch fahren. Ebenso umgekehrt alle Fahrzeuge, die von der B 257 aus Richtung Altenahr und Eifel kommend nach Esch bzw. weiter in Richtung Ahr oder Holzweiler unterwegs sind.

Demnach entfällt u.E. die gesamte Begründung für den Neubau dieser 31/2 km langen Umgehungsstraße.

– 2 –

In Ihrer Begründung geben Sie für den Engpass in Niederesch eine Straßenbreite von unter 4 m an.

Wir haben nachgemessen und mussten zu unserer Überraschung feststellen, dass der Engpass eine Mindestbreite von über 4 m, nämlich 4,40 m aufweist.

Diese Mindestbreite von 4,40 m findet sich über eine Straßenlänge von nur wenigen Metern. Im übrigen Bereich des insgesamt ca. 20 m langen Engpass liegt die Straßenbreite bei 4,50 m, 4,70 m und mehr.

Damit aber wird die Engpass – Situation in Esch direkt vergleichbar mit der in Holzweiler, wo das Gefahrenproblem schon vor geraumer Zeit optimal durch beidseitige Bürgersteige und eine Verengung der Fahrbahnbreite gelöst wurde.

Hier passieren täglich Schulkinder und ältere Menschen gefahrlos diesen Engpass, und selbst der die Schulkinder befördernde Gelenkbus hat keine Probleme mit der verengten Fahrbahnbreite.

Unter Berücksichtigung einer Mindest-Fahrbahnbreite für Gelenkbusse (Schulbus) von FGm = FB + Bewegungsspielraum = 3,00 m bliebe für Bürgersteige selbst im engsten Bereich eine Breite von 4,40 m – 3,00 m = 1,40 m.
Bei einer Aufteilung von z.B. 40 cm und 100 cm sind selbst Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator
gefahrlos zu bewegen.
Da im gesamten Engpass auch das Lichtraumprofil bis >= 4,50 m keinerlei Hindernisse aufweist, spricht u.E. nichts gegen eine Realisierung dieses Vorschlags.

Die Ortsdurchfahrt K 35 in Richtung Dernau ist erheblich breiter mit einem Engpass von 6,10 m und einem zweiten von 6,20 m, jeweils über wenige Meter Straßenlänge. Da aber auch in diesem Bereich kein durchgehender Bürgersteig vorhanden ist, gibt es
u.E. hier ebenfalls Gefahrenprobleme für Fußgänger und den Begegnungsverkehr.
Es sollten deshalb auch für diesen Bereich Lösungen ähnlich wie oben vorgeschlagen zur Anwendung kommen. (Schließlich fahren wir doch alle inzwischen häufig durch Ortschaften, in denen die Fahrbahnbreite zwar gefahrlosen Begegnungsverkehr erlauben würde, aber wegen zu hoher Fahrzeuggeschwindigkeit die Fahrbahn absichtlich durch bauliche Maßnahmen entsprechend verengt wird.)

Es ist festzustellen, dass die in der Begründung für den Engpass enthaltene falsche Maßangabe von unter 4 m offensichtlich dazu geführt hat, dass niemand auf den Gedanken kam, die Gefahrensituation auf oben beschriebene Weise zu beseitigen (denn bei einem Engpass von unter 4 m lassen sich praktisch keine beidseitigen Bürgersteige verwirklichen.)

Mit anderen Worten: Wäre nicht schon damals im Raumordnungsentscheid das falsche Maß von unter 4 m, sondern das richtige Maß von 4,40 m angegeben worden, hätte die Gefahrensituation in Esch durch unseren Vorschlag schon vor Jahren beseitigt werden können, ohne einen Gedanken an eine Umgehungsstraße verschwenden zu müssen.

Ohne der Frage nachgehen zu wollen, wer oder was für die falsche Maßangabe von unter 4 m verantwortlich ist, halten wir deshalb die Begründung für die Umgehungsstraße für einen gravierenden inhaltlichen Fehler im Hinblick auf die Durchführung des Planfest-stellungsverfahren. Sie würde u.E. einer juristischen Prüfung nicht standhalten.

– 3 –

In der für den Raumordnungsentscheid erarbeiteten Umweltverträglichkeitsstudie werden die Risiken für unsere Umwelt durch die geplante Umgehungsstraße vielfach als hoch bis sehr hoch deklariert und festgestellt, dass es sich bei unserem lokalen Klima um ein therapeutisch wirksames Erholungsklima handelt. Insbesondere die Swistbachaue ist hieran maßgeblich beteiligt. Das für die geplante Umgehung in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte Brückenbauwerk über die Swistbachaue weicht erheblich von den Vorgaben aus der o.g. Umweltverträglichkeitsstudie ab. Dadurch aber würde der für das lokale Erholungsklima so wichtige Kaltluftabfluss sehr stark beeinträchtigt.

Bzgl. Umwelt und Verkehrsbelastung erscheint uns aber auch die Stellungnahme vom 29.06.1995 zum Raumordnungsentscheid von Seiten der PLANUNGSGEMEINSCHAFT Mittelrhein-Westerwald, Gesch.-Führg. bei der Bez.-Reg. KO, dienlich (wörtl. Wiederg.) :

Zur beantragten Umgehung der Gemeinden Esch/Holzweiler im Zuge der K34/K35
nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Die Ortsumgehung wird lt. Antragsunterlagen mit den Verkehrsstärken begründet, die einschließlich einer Zuwachsrate bis 2010 von 40 % an Spitzensonntagen mit 3.200 Kfz pro Std. veranschlagt werden. Dieses entspricht einer Spitzenstundenbelastung von 300 Kfz pro Std. Nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85) wird als Einsatzgrenze für Hauptsammelstraßen in dörflichen Gebieten mit maßgeblicher Verbindungsfunktion 800 Kfz pro Std. angegeben.
Da die prognostizierten höchsten Verkehrsbelastungen deutlich darunter liegen, kann die Ortsumgehung durch die Verkehrsmengen
nicht begründet werden.

2. Nach den Grundsätzen der Verkehrsnetzgestaltung soll der Verkehr auf leistungsfähige Verbindungen gebündelt werden.
Auch hierzu soll das Funktionale Straßennetz mit Vorrang ausgebaut werden.
Die K34 und K35 sind im Funktionalen Straßennetz nicht dargestellt. Die Erreichbarkeit der Zielorte Dernau, Rech und Mayschoss ist über das funktionale Straßennetz gegeben.

3. Ziel der beantragten Umgehungsstraße ist es, die Ortsdurchfahrten von Esch und Holzweiler wesentlich zu entlasten.
Dieses Ziel könnte auch durch eine Drosselung des Verkehrs durch entsprechende Rückbaumaßnahmen (Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) erreicht werden.
Hierzu wären Aussagen über die Wirkungen von solchen verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf die Ortsdurchfahrten selbst sowie auf das umgebene Straßennetz im Straßendreieck der A 61,
B 266, B 257 und B 267 notwendig.

4. Nach dem regionalen Raumordnungsplan ist der Ausbau des Straßennetzes mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Neu- und Ausbaumaßnahmen bedürfen wegen ihrer Auswirkungen auf den Naturhaushalt und des Landschaftsbildes einer Beurteilung ihrer ökologischen Vertretbarkeit. Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sollen vermieden oder ausgeglichen werden.
Die Umweltverträglichkeitsstudie zeigt klar auf, dass bedingt durch die konkurrierenden Ansprüche der jeweils betroffenen Potentiale und die Wechselwirkungen potentieller Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bei allen Varianten wiederholt neue Beeinträchtigungen entstehen,
die mit landespflegerischen Mitteln letztlich nicht zu lösen sind.
Nicht ausgleichbare Risiken betreffen insbesondere die Potentiale Boden (Gebiet mit Vorrangfunktion
für die Landwirtschaft), Landschaft und Erholung (Verlärmung, Trennung von Sichtbeziehungen und Wanderwegen, usw.)
Insgesamt verbleiben bei den Alternativen
nicht ausgleichbare Risiken.

5. Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Variante 0 unter Einbeziehung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen die geeignete Lösung ist.
Falls eine Umgehung unumgänglich sein sollte, müsste der Vergleich der Varianten 1 und 2 präzisiert werden. In jedem Fall werden hier hohe Auflagen in Form von umfangreichen Kompensationsmaßnahmen notwendig.

gez. Dr. Bierschenk

Auch wenn diese Stellungnahme nun schon einige Jahre zurückliegt, so hat sich an den grundlegenden Voraussetzungen, auch unter Einbeziehung des neueren Raumordnungs-plans von 2008, nichts geändert. Vorrangiger Ausbau des funktionalen Straßennetzes

– 4 –

wird weiterhin gefordert und die K34 und K35 sind weiterhin nicht im Funktionalen Straßennetz dargestellt.

Wir stimmen deshalb in allen Punkten der Stellungnahme der PLANUNGSGEMEINSCHAFT Mittelrhein-Westerwald überein.

Hinsichtlich der Verkehrsbelastungen scheint es die von Ihnen beauftragte Firma VERTEC (Verkehrsplanung, Verkehrstechnik), die im Jahre 2007 im Bereich Esch unter der Proj.-Nr. 06271, 04.06.2007 eine Verkehrszählung durchgeführt hat, ähnlich zu sehen, wie die PLANUNGSGEMEINSCHAFT Mittelrhein-Westerwald in ihrer Stellungnahme.

Die Firma VERTEC trifft demnach folgende Feststellung (siehe in den Planfeststellungs-unterlagen Ordner 3, Rubrik 16, Seite 7):

(wörtliche Wiedergabe)

In Abhängigkeit von den Fahrtbeziehungen, und hierbei insbesondere auf der
Achse in Richtung Dernau, sind am Sonntag deutlich höhere Werte für das
Verkehrsaufkommen zu verzeichnen als am Werktag.
Ungeachtet dessen ist anzuführen, dass sich die Belastungen insgesamt auf einem
relativ niedrigen Belastungsniveau bewegen.

Zusammenfassend ist, auch unter Einbeziehung juristischer Gesichtspunkte, demnach abzuwägen zwischen :

a) dem Bau einer 3 ½ km langen Umgehungsstraße, die erhebliche Belastungen und Einschnitte für die Natur und unsere Umwelt mit sich bringt, und dabei jedoch die in Ihrer Begründung für die Notwendigkeit des Bauvorhabens aufgeführten Gefahrenmomente für Fußgänger und Begegnungsverkehr
in Esch
nicht beseitigt,

oder

b) einer 100 %igen Beseitigung dieser Gefahrenmomente durch unsere oben vorgeschlagenen Maßnahmen, die keinerlei Beeinträchtigung der Umwelt
nach sich ziehen und nur einen Bruchteil im Vergleich zum Bau der Umgehungsstraße kosten.

Wir möchten Sie deshalb darum bitten, von einer Planfeststellung der geplanten Ortsumgehung Esch abzusehen und stattdessen Ihren Einfluss im Hinblick auf eine Beseitigung der Gefahrensituationen in Esch geltend zu machen.

Zum Schluss weisen wir darauf hin, dass vorgenannte Erläuterungen gleichzeitig als Ergänzung und Präzisierung des Kurz-Textes der beigelegten Unterschriftenlisten zu sehen sind. 91 Unterschriften von Bürgern aus Holzweiler und 19 von Bürgern aus anderen Ortschaften sind ein zusätzlicher Hinweis darauf, wie sehr uns unsere Umwelt
und die Beseitigung der Gefahrensituation in Esch am Herzen liegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: G. Halfen, F. Halfen

(Dieses Schreiben geht zur Information voraussichtlich auch an Naturschutzverbände, die Presse, sowie an Politiker verschiedener Parteien und Abgeordnete in Gremien wie Gemeinde, Kreistag, usw.)

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